Recht und Gesetz

Gesetze, Normen, Vorgaben

Die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland ist ein zentrales Element der modernen Verwaltung, um BürgerInnen und Unternehmen zeitgemäße Dienstleistungen anbieten zu können. Dabei spielen verschiedene Gesetze und Regelwerke eine entscheidende Rolle, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für die digitale Transformation zu schaffen.

Im Deutschen wie im Europäischen Rechtssystem bestehen dafür unterschiedliche Gesetze, Normen und Vorgaben. Sie unterliegen einem stetigen Wandel und einer stetigen Weiterentwicklung. Häufig werden neue europäische Regelungen getroffen, die eine Anpassung von mehreren älteren deutschen Regelungen erfordern. Nicht immer erfolgt dies umfassend und zeitnah. Einfach anzuwendende und praktikable Rechtsnormen sind selten.

Für die Bereitstellung von Online-Services im Rahmen des Serviceportals OpenR@thaus haben wir drei große Themenfelder von Vorschriften definiert: 

 

Digitale Verwaltung

  • Onlinezugangsgesetz (OZG)
    Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Ziel ist es, Bürgern und Unternehmen alle Verwaltungsleistungen online zugänglich zu machen und Behördengänge zu erleichtern.
  • Gesetz zur Förderung des E-Governments (E-Government-Gesetz)
    Das E-Government-Gesetz regelt die Rahmenbedingungen für eine effiziente elektronische Kommunikation zwischen Bürgern, Unternehmen und Behörden. Es enthält Vorgaben zur Einführung der elektronischen Aktenführung, des digitalen Identitätsnachweises und zur Nutzung elektronischer Bezahlverfahren.
  • Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
    Das Verwaltungsverfahrensgesetz definiert die allgemeinen Regeln und Abläufe für Verwaltungsverfahren, die auch auf die digitale Verwaltung Anwendung finden. Es gewährleistet Rechtssicherheit und Transparenz, auch bei der Umsetzung digitaler Prozesse.
  • Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) 
    bezeichnet die Reform und Digitalisierung der Registerlandschaft in Deutschland. Datenhaltung und Datenaustausch zwischen staatlichen Behörden soll effizienter, sicherer und benutzerfreundlicher gestaltet werden. Es geht darum, die bislang oft dezentral und in verschiedenen Systemen geführten Register zu verknüpfen, um Verwaltungsvorgänge für BürgerInnen und Unternehmen zu vereinfachen und Verwaltungsprozesse zu beschleunigen.

Barrierefreiheit

  • Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
    Es regelt die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Bereich des öffentlichen Rechts auf Bundesebene und ist ein wichtiger Teil der Umsetzung des Benachteiligungsverbotes aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
  • Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV, BITV2.0)
    Präzisiert Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Websites, Webanwendungen, mobilen Anwendungen, elektronisch unterstützten Verwaltungsabläufen und grafischen Programmoberflächen – also jegliche IT-Lösungen.
  • EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
  • EU-Beschluss 2018/1523 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie EU 2016/2102
  • EU-Richtlinie 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen

Informationssicherheit, Datenschutz und Datensicherheit

  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
    Die DSGVO ist das zentrale Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten in der EU. Für die Verwaltungsdigitalisierung bedeutet das, dass Bürgerdaten besonders geschützt werden müssen. Behörden müssen gewährleisten, dass der Datenschutz bei der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung von Daten oberste Priorität hat.
  • IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG)
    Um den Schutz digitaler Verwaltungsdienste zu gewährleisten, setzt das IT-Sicherheitsgesetz Anforderungen an die IT-Infrastruktur der öffentlichen Verwaltung. Dies beinhaltet Sicherheitsstandards zur Abwehr von Cyberangriffen und zum Schutz sensibler Daten.
  • Gesetz über elektronische Identitäten (eID-Gesetz)
    Das eID-Gesetz regelt die rechtliche Grundlage für den Einsatz von elektronischen Identitäten in Deutschland. Es ermöglicht die Nutzung des Personalausweises in digitaler Form und spielt eine wichtige Rolle für die sichere Authentifizierung in der digitalen Verwaltung.

Rechtliche Hürden

Diese Aufzählung ist keineswegs vollständig, sie enthält nur einen kleinen Teil der anwendbaren und zu befolgenden Regeln, Normen und Gesetze. Hinzu kommen technische Standards und Vorgaben, welche genauso wie das Rechtssystem einer stetigen Weiterentwicklung unterliegen.

Zusätzliche rechtliche Hürden ergeben sich oft aus Fachvorschriften bspw. im Meldegesetz und aus Aufbewahrungspflichten für Dokumente. Das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung, Auskunftssperren, wie auch die Datenschutzgrundverordnung behindern den Informationsaustausch zwischen Behörden und Fachabteilungen. 

Erschwerend finden sich unterschiedliche Rechtsnormen und co-existierende Regelungen (z.B. Fachrecht, Verwaltungszustellungsgesetz), welche die Komplexität bei der Zustellung von Unterlagen an die BürgerInnen und Unternehmen erhöhen. Insbesondere die juristischen Feinheiten hinsichtlich der Ergebnisse behördlicher Tätigkeiten (Verwaltungsakte/nicht-Verwaltungsakte) erfordern unterschiedliche Kommunikationswege. 

Weiterführende Lektüre - Kundenmagazin ITEBO ganz nah

rechtssichere Zustellung 

Gesetze. Normen. Regularien

 

Einen kleinen Überblick über die geltenden Normen, Gesetze und Richtlinien finden Sie in ITEBO Kosmos.