ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG
Kräfte bündeln - Kraft entfalten
Werden Sie Teil einer Gemeinschaft,
die sich gemeinsam auf dem Weg zur sicheren und digitalen Verwaltung begibt!
Als Systemhaus und Digitalisierungspartner, als Softwarehaus und Beratungshaus steht die ITEBO-Unternehmensgruppe all jenen Verwaltungen zur Seite, die sich den technischen, organisatorischen und menschlichen Herausforderungen des digitalen Zeitalters stellen. Um den großen Bedarf an IT-Gütern und Dienstleistungen der Verwaltungen zu decken und dabei die aufwendigen und kostenintensiven Ausschreibungsprozesse angemessen berücksichtigen zu können, wurde 2019 die ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG gegründet. Verwaltungen können sich so mit dem Ziel der Herstellung einer Inhouse-Fähigkeit (Erfüllung der Kriterien im Sinne des § 108 GWB) an der ITEBO GmbH beteiligen. Als Mitglied der Genossenschaft besteht dann die Möglichkeit, IT-Produkte und IT-Dienstleistungen aus Rahmenverträgen zu beziehen.
Vergaberecht
Jede Kommune hat einen großen Bedarf an IT-Gütern und -Dienstleistungen. Die Beschaffung ist für die Kommunen in der Regel sehr aufwendig und kostenintensiv. Vor allem größere Anschaffungen sind durch den Ausschreibungsprozess kompliziert, langwierig und vergleichsweise unflexibel.
- Berücksichtigung von Wertgrenzen für Verhandlungsvergaben oder beschränkte Ausschreibungen
- Investition von personellen und finanziellen Ressourcen
Ausschreibungen sind zeit- und kostenintensiv, sie erfordern ein hohes Maß an Fachkompetenz im Ausschreibungsrecht aber auch an Fachkomptenz bzgl. der auszuschreibenden Leistung. Sie erfordern konzentrierte Abstimmungen und Austausche der Fachabteilungen.
Zeitverlust
Ausschreibungen sind zeit- und kostenintensiv, sie erfordern ein hohes Maß an Fachkompetenz im Ausschreibungsrecht aber auch an Fachkomptenz bzgl. der auszuschreibenden Leistung. Sie erfordern konzentrierte Abstimmungen und Austausche der Fachabteilungen.
Beteiligung an der ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG
Für
Hardware-Ausstattung
Lizenzen
Informationssicherheit
IT-Sicherheit und Schutz
Servicebereitstellung
Möglich wird die effizientere IT-Beschaffung dadurch, dass die Genossenschaft die Inhousefähigkeit im Sinne des § 108 GWB ermöglicht. Die Genossenschaft wurde speziell so konzipiert und gestaltet. Rechtlich ist die Inhousefähigkeit bei der Genossenschaftsform gegeben, denn die Mitglieder sind an dem beschaffenden Unternehmen beteiligt und können Kontrollfunktionen wahrnehmen.
Beteiligte Kommunen erhalten so Zugriff auf über 200 Services der ITEBO-Unternehmensgruppe.