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5 Monate nach Ablauf des OZGs: Bund beschließt OZG 2.0


Verwaltungsdigitalisierung bleibt Daueraufgabe

Neuer Schwung für die Verwaltungsdigitalisierung? Das „Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung“ – oder kurz das OZG 2.0 soll die Modernisierung der Verwaltung weiter voranbringen. 

Der Entwurf kursierte bereits länger im Netz, einige namhafte Verbände und Einrichtungen von NKR über BITKOM bis zur Vitako hatten bereits ausführliche Stellungnahmen veröffentlicht. Der Bund ließ sich an den wenigstens Stellen zu einer Anpassung bewegen. Anstelle der bisher vorgesehenen flächendeckende Prozessdigitalisierung rückt nun eine Digitalisierung, die sich mehr an der Lebenswirklichkeit der Kommunen orientieren soll. Die wichtigsten Punkte: 

  • „Ende-zu-Ende“ Digitalisierung von Prozessen und Leistungen,
  • Verankerung des Once-Only Prinzips, 
  • Die Festlegung der BundID als einheitliches Bürger- und Organisationskonto,
  • Abschaffung der Schriftform für online-Prozesse – die Onlineausweisfunktion des Personalausweises genügt, 
  • Digitalcheck für neue Gesetze: Neue Gesetze müssen von Beginn an so entwickelt werden, dass sie vollständig digital umgesetzt werden können, 
  • Definition von 15 Fokusleistungen, die bis Ende 2024 umgesetzt werden sollen

„Als strategischer Partner für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung steht die ITEBO-Unternehmensgruppe seit Jahren an den Seiten der Landkreise und Kommunen und unterstützt bei der Ende-zu-Ende Digitalisierung“, kommentiert Ronny Kirchner, Geschäftsbereichsleiter Vertrieb und Digitalisierung der ITEBO-Unternehmensgruppe. „Unser Bürgerportal OpenR@thaus bietet Bürgerinnen und Bürgern ein einheitliches Antragsportal für alle Serviceleistungen der Verwaltung. Dank zahlreicher Schnittstellen und der intensiven Zusammenarbeit mit Fachverfahrensherstellern, DMS-Herstellern und Formularanbietern können Antragsdaten seit 2016 automatisch verarbeitet werden.“

Auch für neue technische Komponenten wie die Umstellung der Landes- und Servicekonten auf die bundID ist die ITEBO-Unternehmensgruppe bestens gerüstet. Thomas Cormann, Servicebereichsleiter E-Services: „Das die Umstellung kommt, zeichnete sich bereits seit geraumer Zeit ab. Bundesländer wie Brandenburg und Niedersachen haben die Kündigung ihrer Servicekonten früh  kommuniziert – gemeinsam mit unseren Kunden in diesen Ländern arbeiten wir an einer kurzfristigen Einbindung der bundID. Dazu gehört vor allem die Stadt Brandenburg a. d. Havel, bei der die Einbindung im Service Portal OpenRathaus zum 11.07.2023 erfolgt.“ 

Bei Fragen wenden Sie sich gern an Thomas Cormann:

Servicebereichsleiter E-Services/DMS

0541 9631-629

thomas.cormann@itebo.de